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Pflegegrade: Einstufung und Antragstellung 2026 - Umfassender Ratgeber zur Einstufung in Pflegegrade 2026. Erf

Pflegegrade: Einstufung und Antragstellung 2026

Die Einstufung in einen Pflegegrad ist der erste wichtige Schritt, um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles über die Antragstellung, den Ablauf der Begutachtung und die verschiedenen Pflegegrade.

Was sind Pflegegrade?

Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade, die den Pflegebedarf einer Person beschreiben. Die Einstufung erfolgt nach dem Grad der Selbstständigkeit in verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens.

Die fünf Pflegegrade im Überblick

PflegegradBeschreibungSelbstständigkeit
Pflegegrad 1Geringe BeeinträchtigungGrößtenteils selbstständig
Pflegegrad 2Erhebliche BeeinträchtigungIn erheblichem Maße eingeschränkt
Pflegegrad 3Schwere BeeinträchtigungIn schwerem Maße eingeschränkt
Pflegegrad 4Schwerste BeeinträchtigungIn schwerstem Maße eingeschränkt
Pflegegrad 5Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen AnforderungenIn schwerstem Maße eingeschränkt, besondere Bedürfnisse

Wie stelle ich einen Antrag auf Pflegegrad?

Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen

Den Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Dies ist in der Regel die gleiche Krankenkasse, bei der Sie versichert sind.

Erforderliche Unterlagen:

  • Antragsformular (erhältlich bei der Pflegekasse)
  • Ärztliche Bescheinigungen
  • Medizinische Befunde
  • Liste der benötigten Hilfsmittel

Schritt 2: MDK-Begutachtung

Nach Antragstellung wird ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MDK) einen Termin zur Begutachtung vereinbaren. Dieser Termin findet in der Regel zu Hause statt.

Was wird bei der Begutachtung geprüft?

  • Mobilität (z.B. Treppensteigen, Fortbewegung)
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung (z.B. Körperpflege, Ernährung)
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Schritt 3: Bescheid erhalten

Nach der Begutachtung erhalten Sie einen Bescheid, der den zuerkannten Pflegegrad und die damit verbundenen Leistungen festlegt.

Welche Leistungen gibt es je nach Pflegegrad?

Die Leistungen variieren je nach Pflegegrad:

  • Pflegegrad 1: 125 Euro monatlich (Pflegegeld oder Sachleistungen)
  • Pflegegrad 2: 316 Euro monatlich
  • Pflegegrad 3: 545 Euro monatlich
  • Pflegegrad 4: 728 Euro monatlich
  • Pflegegrad 5: 901 Euro monatlich

Tipps für die Antragstellung

  1. Dokumentieren Sie alles: Führen Sie ein Pflegetagebuch, in dem Sie alle Unterstützungsleistungen festhalten.

  2. Vorbereitung auf den MDK-Termin: Bereiten Sie sich auf die Begutachtung vor und haben Sie alle relevanten Unterlagen griffbereit.

  3. Widerspruch einlegen: Falls Sie mit der Einstufung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Bearbeitung? In der Regel erhalten Sie innerhalb von 5 Wochen nach Antragstellung einen Bescheid.

Kann ich den Pflegegrad später erhöhen lassen? Ja, Sie können jederzeit einen Antrag auf Höherstufung stellen, wenn sich der Pflegebedarf verschlechtert hat.

Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird? Sie können Widerspruch einlegen und gegebenenfalls Klage beim Sozialgericht erheben.