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Pflegeheim-Kosten: Finanzierung und Eigenanteil 2026 - Umfassender Ratgeber zur Finanzierung eines Pflegeheimplatze

Pflegeheim-Kosten: Finanzierung und Eigenanteil 2026

Die Finanzierung eines Pflegeheimplatzes ist für viele Familien eine große Herausforderung. Dieser Ratgeber erklärt, welche Kosten anfallen, wer was zahlt und wie Sie die Finanzierung organisieren können.

Welche Kosten fallen im Pflegeheim an?

Die Gesamtkosten eines Pflegeheimplatzes setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen:

1. Pflegekosten

Die Pflegekosten umfassen die eigentliche Pflegeleistung und werden je nach Pflegegrad von der Pflegeversicherung übernommen.

2. Unterkunft und Verpflegung

Diese Kosten müssen in der Regel selbst getragen werden, es sei denn, es besteht Anspruch auf Sozialhilfe.

3. Investitionskosten

Einige Pflegeheime erheben zusätzliche Investitionskosten für die Einrichtung und Ausstattung.

Wer zahlt was?

Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung übernimmt die Pflegekosten je nach Pflegegrad:

  • Pflegegrad 1: Keine Leistungen für stationäre Pflege
  • Pflegegrad 2: Bis zu 770 Euro monatlich
  • Pflegegrad 3: Bis zu 1.262 Euro monatlich
  • Pflegegrad 4: Bis zu 1.775 Euro monatlich
  • Pflegegrad 5: Bis zu 2.005 Euro monatlich

Eigenanteil

Der Eigenanteil setzt sich zusammen aus:

  • Unterkunft und Verpflegung: In der Regel 600-1.200 Euro monatlich
  • Investitionskosten: Je nach Heim 200-500 Euro monatlich
  • Zusätzliche Leistungen: Z.B. Wäscheservice, Friseur

Sozialhilfe (Grundsicherung)

Wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, kann Sozialhilfe beantragt werden. Die Sozialhilfe übernimmt dann den Eigenanteil.

Wie berechnet sich der Eigenanteil?

Der Eigenanteil wird aus folgenden Einkommensquellen finanziert:

  1. Rente: Die gesamte Rente wird angerechnet
  2. Einkommen: Andere Einkünfte werden berücksichtigt
  3. Vermögen: Vermögen über dem Schonbetrag wird angerechnet

Schonbetrag beim Vermögen

  • Alleinstehende: 5.000 Euro
  • Verheiratete: 10.000 Euro (pro Person)

Sozialhilfe beantragen

Wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, können Sie Sozialhilfe beantragen.

Voraussetzungen

  • Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 2-5)
  • Einkommen und Vermögen reichen nicht aus
  • Keine anderen Leistungsansprüche

Antragstellung

Den Antrag stellen Sie beim zuständigen Sozialamt. Sie benötigen:

  • Einkommensnachweise
  • Vermögensnachweise
  • Mietvertrag oder Heimvertrag
  • Bescheid über den Pflegegrad

Tipps zur Finanzierung

1. Frühzeitig planen

Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung der Finanzierung, um Überraschungen zu vermeiden.

2. Alle Einkommensquellen prüfen

Prüfen Sie alle möglichen Einkommensquellen:

  • Rente
  • Private Pflegeversicherung
  • Riester-Rente
  • Lebensversicherung

3. Vermögensschutz

Beachten Sie die Vermögensschonbeträge und planen Sie entsprechend.

4. Beratung in Anspruch nehmen

Lassen Sie sich von einer Pflegeberatung oder einem Sozialberater unterstützen.

Häufige Fragen

Müssen Angehörige für die Heimkosten aufkommen? Grundsätzlich müssen Angehörige nicht für die Heimkosten aufkommen. Es gibt jedoch Ausnahmen bei sehr hohem Einkommen.

Was passiert, wenn das Vermögen aufgebraucht ist? Wenn das Vermögen aufgebraucht ist, übernimmt die Sozialhilfe die Kosten.

Kann ich einen Zuschuss zur Heimkostenfinanzierung erhalten? In einigen Bundesländern gibt es Zuschüsse zur Heimkostenfinanzierung. Informieren Sie sich bei Ihrer Kommune.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Sozialhilfeantrags? Die Bearbeitung dauert in der Regel 4-6 Wochen.