Tagespflege und Nachtpflege: Teilstationäre Pflege verstehen
Tagespflege und Nachtpflege sind wichtige Bausteine in der Pflege, die pflegende Angehörige entlasten und pflegebedürftigen Menschen soziale Kontakte sowie fachgerechte Betreuung ermöglichen. Dieser Ratgeber erklärt die Unterschiede zwischen beiden Pflegeformen, welche Kosten entstehen und wie Sie diese mit der häuslichen Pflege kombinieren können.
Was ist Tagespflege?
Die Tagespflege ist eine teilstationäre Pflegeleistung, bei der pflegebedürftige Menschen tagsüber in einer Pflegeeinrichtung betreut werden und abends nach Hause zurückkehren.
Leistungen in der Tagespflege
Eine Tagespflegeeinrichtung bietet typischerweise:
- Pflegerische Versorgung: Körperpflege, Medikamentengabe, Verbandwechsel
- Soziale Betreuung: Gruppenaktivitäten, Gespräche, Gesellschaft
- Aktivierung: Gedächtnistraining, Bewegungsübungen, kreative Angebote
- Verpflegung: Frühstück, Mittagessen, Zwischenmahlzeiten
- Fahrdienst: Hol- und Bringservice (meist gegen Aufpreis)
Tagesablauf in der Tagespflege
Ein typischer Tag in einer Tagespflegeeinrichtung sieht so aus:
| Uhrzeit | Aktivität |
|---|---|
| 8:00-9:00 | Ankunft, gemeinsames Frühstück |
| 9:00-10:30 | Gruppenaktivitäten, Bewegungsübungen |
| 10:30-11:00 | Zwischenmahlzeit, Pause |
| 11:00-12:00 | Gedächtnistraining, kreative Angebote |
| 12:00-13:00 | Mittagessen |
| 13:00-14:30 | Ruhezeit, individuelle Betreuung |
| 14:30-15:30 | Nachmittagsprogramm, Singen, Vorlesen |
| 15:30-16:00 | Kaffee und Kuchen |
| 16:00-17:00 | Abholzeit, Verabschiedung |
Für wen ist Tagespflege geeignet?
Tagespflege eignet sich besonders für:
- Berufstätige Angehörige: Die tagsüber einer Arbeit nachgehen
- Alleinlebende Pflegebedürftige: Die soziale Kontakte benötigen
- Menschen mit beginnender Demenz: Die von Struktur und Aktivierung profitieren
- Überlastete Pflegende: Die regelmäßige Entlastung brauchen
Was ist Nachtpflege?
Die Nachtpflege ist das Gegenstück zur Tagespflege: Pflegebedürftige werden nachts in einer Einrichtung betreut und versorgt, während sie tagsüber zu Hause leben.
Wann ist Nachtpflege sinnvoll?
Nachtpflege kommt vor allem infrage bei:
- Nächtlicher Unruhe: Bei Demenz oder Schlafstörungen
- Nächtlichem Pflegebedarf: Häufiges Umlagern, Toilettengänge
- Erschöpften Angehörigen: Die nachts ungestört schlafen müssen
- Nächtlichen Ängsten: Bei Alleinstehenden mit Sturzrisiko
Leistungen der Nachtpflege
Die Nachtpflege umfasst:
- Unterbringung in einem Einzelzimmer oder Mehrbettzimmer
- Pflegerische Versorgung in der Nacht
- Abendessen und Frühstück
- Betreuung bei nächtlicher Unruhe
- Hol- und Bringdienst (optional)
Hinweis: Einrichtungen für Nachtpflege sind deutlich seltener als Tagespflegeeinrichtungen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse nach Angeboten in Ihrer Nähe.
Unterschied zwischen Tagespflege und Nachtpflege
| Kriterium | Tagespflege | Nachtpflege |
|---|---|---|
| Betreuungszeit | Tagsüber (ca. 6-10 Stunden) | Nachts (ca. 8-12 Stunden) |
| Typische Uhrzeiten | 8:00-17:00 Uhr | 18:00-8:00 Uhr |
| Häufigkeit | 1-5 Tage pro Woche | Nach individuellem Bedarf |
| Verfügbarkeit | Sehr gut (viele Einrichtungen) | Eingeschränkt (wenige Anbieter) |
| Hauptzielgruppe | Berufstätige Angehörige | Menschen mit nächtlichem Pflegebedarf |
| Soziale Komponente | Hoch (Gruppenaktivitäten) | Gering (Schlafzeit) |
Kosten und Leistungen der Pflegeversicherung 2025/2026
Die Pflegeversicherung übernimmt einen Großteil der Kosten für Tages- und Nachtpflege. Diese Leistung ist zusätzlich zum Pflegegeld oder zur ambulanten Pflegesachleistung.
Leistungsbeträge für teilstationäre Pflege
| Pflegegrad | Monatlicher Höchstbetrag |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | 125 € (Entlastungsbetrag) |
| Pflegegrad 2 | 689 € |
| Pflegegrad 3 | 1.298 € |
| Pflegegrad 4 | 1.612 € |
| Pflegegrad 5 | 1.995 € |
Stand: 2025 – Beträge wurden zum 1.1.2024 um 5% erhöht
Kombination mit anderen Leistungen
Wichtig: Die Leistungen für Tagespflege/Nachtpflege werden zusätzlich zu Pflegegeld und ambulanten Sachleistungen gezahlt. Sie werden nicht angerechnet!
Das bedeutet: Wer Tagespflege nutzt, kann weiterhin:
- Volles Pflegegeld beziehen, oder
- Ambulante Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, oder
- Kombinationsleistung (anteiliges Pflegegeld + Sachleistungen) erhalten
Eigenanteil bei Tagespflege
Nicht alle Kosten werden von der Pflegekasse übernommen. Als Eigenanteil zahlen Sie:
- Unterkunft und Verpflegung: Ca. 15-25 € pro Tag
- Fahrtkosten: Ca. 10-20 € pro Tag (falls nicht selbst organisiert)
- Investitionskosten: Ca. 5-10 € pro Tag
Der Eigenanteil variiert je nach Einrichtung und Bundesland erheblich.
Kostenbeispiel Tagespflege
| Kostenart | Betrag pro Tag | Wer zahlt? |
|---|---|---|
| Pflegekosten | 60-80 € | Pflegekasse (bis Höchstbetrag) |
| Unterkunft & Verpflegung | 15-25 € | Selbstzahlung |
| Fahrtkosten | 10-20 € | Selbstzahlung |
| Investitionskosten | 5-10 € | Selbstzahlung |
| Eigenanteil gesamt | 30-55 € pro Tag | Bewohner/Angehörige |
Kombination mit häuslicher Pflege
Die Kombination von Tagespflege mit häuslicher Pflege ist ein bewährtes Modell, das sowohl dem Pflegebedürftigen als auch den Angehörigen zugutekommt.
Vorteile der Kombination
Für den Pflegebedürftigen:
- Soziale Kontakte außerhalb der Familie
- Professionelle Aktivierung und Betreuung
- Mehr Abwechslung im Alltag
- Erhalt kognitiver Fähigkeiten
Für pflegende Angehörige:
- Regelmäßige Entlastung und Erholung
- Zeit für Beruf oder eigene Termine
- Weniger Burnout-Risiko
- Bessere Vereinbarkeit von Pflege und Familie
Mögliche Kombinationsmodelle
| Modell | Tagespflege | Häusliche Pflege | Geeignet für |
|---|---|---|---|
| Minimal | 1-2 Tage/Woche | Pflegegeld | Geringe Pflegebedürftigkeit |
| Klassisch | 3 Tage/Woche | Pflegegeld + Pflegedienst | Mittlere Pflegebedürftigkeit |
| Intensiv | 5 Tage/Woche | Pflegedienst morgens/abends | Hohe Pflegebedürftigkeit |
| Nacht + Tag | Tagespflege tagsüber | Nachtpflege nachts | Rund-um-die-Uhr-Bedarf |
Tipps zur Auswahl einer Tagespflegeeinrichtung
Qualitätskriterien
Achten Sie bei der Auswahl auf:
- Personalschlüssel: Ausreichend Betreuungskräfte
- Aktivitätsangebot: Vielfältiges Programm
- Räumlichkeiten: Hell, freundlich, barrierefrei
- Lage: Gute Erreichbarkeit
- Öffnungszeiten: Passend zu Ihren Arbeitszeiten
- Spezialisierung: Bei Demenz: demenzgerechtes Konzept
Fragen bei der Besichtigung
- Wie sieht ein typischer Tagesablauf aus?
- Welche Aktivitäten werden angeboten?
- Wie ist der Personalschlüssel?
- Gibt es Eingewöhnungsbesuche?
- Wie flexibel sind die Buchungen?
- Ist ein Probetag möglich?
- Wie wird auf individuelle Bedürfnisse eingegangen?
Eingewöhnung
Planen Sie eine sanfte Eingewöhnung:
- Tag 1-3: Kurze Besuche (2-3 Stunden)
- Woche 1: Halbe Tage
- Woche 2-3: Volle Tage
- Ab Woche 4: Regulärer Besuch
Antragstellung bei der Pflegekasse
So beantragen Sie Tagespflege/Nachtpflege
- Formloser Antrag: Schreiben Sie an Ihre Pflegekasse
- Pflegegrad erforderlich: Mindestens Pflegegrad 2 für volle Leistung
- Einrichtung wählen: Suchen Sie eine geeignete Einrichtung
- Vertrag abschließen: Mit der Einrichtung
- Abrechnung: Die Einrichtung rechnet direkt mit der Pflegekasse ab
Tipp: Bei Pflegegrad 1 können Sie den Entlastungsbetrag (125 €/Monat) für Tagespflege verwenden.
Musterformulierung für den Antrag
Betreff: Antrag auf Leistungen der Tagespflege/Nachtpflege
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich für mich/meinen Angehörigen [Name]
(Versichertennummer: [Nummer]) Leistungen der Tagespflege/Nachtpflege
gemäß § 41 SGB XI.
[Name] verfügt über Pflegegrad [Grad] und benötigt die teilstationäre
Pflege zur Ergänzung der häuslichen Pflege.
Bitte senden Sie mir die entsprechenden Unterlagen zu.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Häufige Fragen
Kann ich Tagespflege und Pflegegeld gleichzeitig bekommen?
Ja, Tagespflege und Pflegegeld können gleichzeitig und vollständig bezogen werden. Die Leistungen für teilstationäre Pflege (Tages-/Nachtpflege) werden seit 2015 nicht mehr auf das Pflegegeld oder ambulante Sachleistungen angerechnet. Sie erhalten beide Leistungen in voller Höhe.
Wie oft kann ich Tagespflege in Anspruch nehmen?
Die Häufigkeit ist nicht gesetzlich begrenzt. Sie können Tagespflege an 1-7 Tagen pro Woche nutzen, solange der monatliche Höchstbetrag nicht überschritten wird. Die meisten Einrichtungen bieten flexible Buchungen von einzelnen Tagen bis zur täglichen Nutzung an.
Wer bezahlt den Fahrdienst zur Tagespflege?
Der Fahrdienst muss in der Regel selbst bezahlt werden und kostet ca. 10-20 Euro pro Tag für Hin- und Rückfahrt. Einige Einrichtungen bieten vergünstigte Sammeltransporte an. Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag auch für Fahrtkosten verwendet werden.
Kann ich Tagespflege auch bei Demenz nutzen?
Ja, Tagespflege ist besonders für Menschen mit Demenz geeignet. Viele Einrichtungen bieten spezielle Demenzgruppen mit angepassten Aktivitäten an. Die Struktur und sozialen Kontakte können den Krankheitsverlauf positiv beeinflussen. Achten Sie bei der Auswahl auf ein demenzgerechtes Konzept.
Was ist der Unterschied zur Kurzzeitpflege?
Tagespflege ist eine regelmäßige, teilstationäre Leistung (nur tagsüber oder nachts), während Kurzzeitpflege eine vorübergehende vollstationäre Versorgung (24 Stunden) ist. Kurzzeitpflege wird typischerweise nach Krankenhausaufenthalten oder zur Urlaubsvertretung genutzt, Tagespflege als dauerhafte Ergänzung zur häuslichen Pflege.
Fazit
Tagespflege und Nachtpflege sind wertvolle Ergänzungen zur häuslichen Pflege, die sowohl pflegebedürftigen Menschen als auch ihren Angehörigen zugutekommen. Die Kosten werden großteils von der Pflegekasse übernommen – zusätzlich zu allen anderen Pflegeleistungen. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Entlastung zu finden und die Pflege zu Hause langfristig sicherzustellen.
Weiterführende Informationen
Für vertiefende Informationen empfehlen wir Ihnen folgende Artikel:
- Pflegeheim-Kosten: Finanzierung und Eigenanteil 2026
- Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege 2025/2026
- Entlastung für pflegende Angehörige
- Häusliche Pflege vs. Pflegeheim
- Pflegegrade: Einstufung und Antragstellung 2026
Nutzen Sie auch unsere Pflegeheim-Suche, um Tagespflegeeinrichtungen in Ihrer Nähe zu finden.
Quellen
Die Informationen basieren auf folgenden offiziellen Quellen:
- Bundesministerium für Gesundheit: Teilstationäre Versorgung
- Sozialgesetzbuch XI: § 41 SGB XI - Tagespflege und Nachtpflege
- Verbraucherzentrale: Pflegeleistungen
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Dezember 2025